Hinweis zur Durchführung von Diplom/Masterarbeiten in Kooperation mit Firmen
Durch das UG2002 (Universitätsgesetz 2002) hat sich auch einiges bei Kooperationen mit Firmen geändert. Die Fakultät kann nun Betreuungsleistung nicht mehr unentgeltlich erbringen, da man es sich nicht leisten kann, Know-How zu verschenken. Es müssen daher nun auch für Diplom/Masterarbeiten die in einer solchen Zusammenarbeit entstehen, Intellectual Property (IP) Regelungen eingehalten werden. Es muss also im vorhinein abgeklärt werden, wer die Verwertungsrechte erhält und etwaige Geheimhaltungsregeln, Sperren der Veröffentlichung usw. definiert werden.
Für uns Studierenden heißt dies nun: will man seine Diplom/Masterarbeit für ein Unternehmen schreiben (was meist Geld und einen einfacheren Jobeinstieg bring) so braucht man:
- 1.) einen universitären Betreuer (nur Habilitierte dürfen Master/Diplomarbeiten anbieten!) und
- 2.) es müssen die entsprechenden Verträge unterzeichnet werden
Bei der Vertragsgestaltung hilft die
Technologietransferabteilung des Außeninstituts.
Theoretisch gäbe es auch noch die Möglichkeit die Diplomarbeit auch ohne inhaltlichen Input des Betreuers zu schreiben. Da das Wissen des Diplomanden, solange er nicht an der TU angestellt ist, kein "Wissen der TU" ist, wären in diesem Fall auch keinerlei Verträge notwendig. Wir können davon jedoch nur abraten, da man sozusagen seine Diplomarbeit fertig schreiben müsste und im nachhinein erst erfährt ob Thema und Inhalt überhaupt akzeptiert werden.